Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. | auf ordnungs- gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
*) Konkretisierung siehe BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (BGI 608)